Beruf & Bildung
13.03.2020

Coronavirus (COVID-19)

Liebe Lohnunternehmer und Mitglieder,

das Auftreten des Corona Virus und die daraus abgeleiteten Maßnahmen bestimmen ganz maßgeblich das öffentliche und private Leben. Aus epidemiologischer Sicht ist alles zu tun, die Ansteckungswelle möglichst flach zu halten und somit die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu verlangsamen. Da unser Immunsystem auf Grund der Neuartigkeit des COVID 19 Virus noch nicht in der Lage ist entsprechend mit einem eigenen Abwehrmechanismus zu reagieren – der Körper muss erst lernen – führen Infektionen zu einer Erkrankung, mit einem Verlauf, wie er von typischen Erkältungen oder der Influenza bekannt ist. Insbesondere bei älteren Mitbürgern und Risikopersonen kann die Erkrankung den Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig machen. Da die Kapazitäten, insbesondere in der Intensivmedizin, begrenzt sind, müssen zur Verlangsamung der Virusausbreitung soziale Kontakte weitestgehend eingeschränkt bzw. auf das Notwendigste reduziert werden.

Zur Vermeidung einer Betriebs-Quarantäne sollten sich Mitarbeiter und Kollegen bei Auftreten von erkältungs- oder grippeähnlichen Symptomen sowie bei Kontakt zu Personen aus Risikogebieten umgehend von Mitmenschen fernhalten, sich nach Hause begeben und die Krankmeldung telefonisch mitteilen.

Hinsichtlich betrieblicher Maßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung verweisen wir auf die Musterbetriebsanweisung zum Corona Virus.

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