Beruf & Bildung
20.04.2020

Ausnahmen im Straßenverkehr im Rahmen der Coronakrise

Wir hatten bereits in einer Rundmail und am 25.03.2020 auf unserer Website über die Ausnahmen im Straßenverkehrsrecht berichtet. Anbei eine Verlinkung zu der Übersicht der BAG. Beachten Sie bitte die Hinweise der BAG:

Übersicht über die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19

Dort wo die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer beschrieben ist, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden. Diese finden Sie unter folgender Verlinkung:

Für Sie zuständige Behörde.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Rechtsberatung des Verbandes.