Ausnahmen im Straßenverkehr im Rahmen der Coronakrise
Wir hatten bereits in einer Rundmail und am 25.03.2020 auf unserer Website über die Ausnahmen im Straßenverkehrsrecht berichtet. Anbei eine Verlinkung zu der Übersicht der BAG. Beachten Sie bitte die Hinweise der BAG:
Dort wo die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer beschrieben ist, müssen Sie sich an die für Sie zuständige Behörde wenden. Diese finden Sie unter folgender Verlinkung: