Die DS-GVO gilt seit dem 25.05.2018. Es gibt einige Lohnunternehmen, die mit uns in Kontakt getreten sind, um die neuen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Ob die rechtlichen Rahmenbedingungen tatsächlich eingehalten werden, hängt nicht nur vom Versand von Informationsschreiben zusammen. Zudem gehört auch, ob technische und organisatorische Maßnahmen getroffen worden sind, die dokumentiert vorliegen. Dies betrifft im Weiteren auch Werbeschreiben, Facebook, WhatsApp, die eigene Homepage und den Umgang mit Daten insgesamt.
Wie bieten am 19.03.2019 und 21.03.2019 jeweils Datenschutzseminare in
Bad Nenndorf und
Würzburg an. Melden Sie sich an!
Inhalte:
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Klärung, was sind personenbezogene Daten
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Transparenzschreiben an Kunden, Lieferanten usw.
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Was ist bei Werbung zu beachten?
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Was ist bei Homepage, WhatsApp und Facebook zu beachten?
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Ist ein Datenschutzbeauftragter im LU erforderlich?
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Was ist bei Nutzung einer Auftragsverarbeitung durch Dritte zu beachten?
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Welche technisch organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit und Verfahrensdokumentation sind erforderlich / sinnvoll / zulässig?