Beruf & Bildung
22.03.2017

Noch keine Lösung beim Güterkraftverkehrsgesetz in Aussicht!

Lof-Beförderungen zukünftig nur noch mit Transportlizenz
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Lohnunternehmer,

das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) reglementiert den Güterverkehr in Deutschland. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) konnten Lohnunternehmen bisher eine Freistellung von o. g. Gesetz in Anspruch nehmen, wenn notwendige Transporte von untergeordneter Bedeutung und in engem Zusammenhang mit einer landtechnischen Dienstleistung (z. B. Maishäckselkette -  Ernte und Transport) für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb stattfinden.

Leider haben BAG und BMVI sich von dieser Auffassung abgewendet und gegenüber dem BLU sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass alle Transporte durch Lohnunternehmen nach den Grundsätzen des Güterkraftverkehrsgesetzes erlaubnispflichtig sind.  Nach inoffiziellen Hinweisen ist von einer Übergangsfrist bis Ende Mai 2017 die Rede. Spätestens in der Getreide- und Maisernte dieses Jahres werden Lohnunternehmen bei der Beförderung von Agrargütern hinsichtlich der erforderlichen GüKG-Lizenz durch das BAG kontrolliert.

Nach jetzigem Stand dürfen Lohnunternehmen ab Juni 2017 reine Transporte oder Dienstleistungen mit Transportanteilen nur dann ausführen, wenn der Betrieb eine Güterkraftverkehrserlaubnis vorzuweisen hat.

Die GüKG-Lizenz kann das Lohnunternehmen bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen, wenn im Betrieb ein Verkehrsleiter (Betriebsleiter, Mitarbeiter in entsprechender Funktion, externer Verkehrsleiter als Dienstleister für das LU) vorhanden ist und dessen Rechtschaffenheit über ein Führungszeugnis nachgewiesen werden kann. Zudem muss im Lohnunternehmen in Abhängigkeit von den Transportfahrzeugen  Eigenkapital vorhanden sein.

Verkehrsleiter müssen ihre fachliche Qualifikation über eine entsprechende Ausbildung (z.B. Speditionskaufmann) oder durch die Fachkunde GüKG nachweisen. Der BLU bietet entsprechende Vorbereitungskurse für die nachfolgende Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Nutzen Sie bitte das Angebot!

Unsere Bemühungen, das Güterkraftverkehrsgesetz im Zuge eines Novellierungsverfahrens in unserem Sinne durch eine konkrete Formulierung im Gesetzestext zu korrigieren, ist vom Bundesrat und Bundestag abgelehnt worden. Selbstverständlich setzen wir uns in der starken Allianz mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Bundesverband der Maschinenringe (BMR) weiter für eine Fortsetzung der bisherigen Auslegungspraxis für land- und forstwirtschaftlichen Transporte durch das Güterkraftverkehrsgesetz ein. Gemeinsam werden wir alle Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme nutzen. Inwieweit wir damit Erfolg haben, ist derzeit nur schwer zu beurteilen. Wir halten Sie über die Verbandsmedien auf dem Laufenden.

Nutzen Sie bitte jetzt die Gelegenheit und stellen Sie den Transport in Ihrem Lohnunternehmen durch die GüKG-Lizenz auf gesetzliche Grundlagen. Melden Sie sich zum Vorbereitungskurs und zur nachfolgenden IHK Prüfung „Fachkunde Güterkraftverkehr“ an.

Die BLU-Geschäftsstelle berät Sie gerne in einem persönlichen Gespräch – rufen Sie an!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Wesenberg
Bildquelle: www.dvz.de Bildquelle: www.dvz.de