Im Juli 2016 hatte die Kommission in Bezug auf das Lkw-Kartell mit MAN, DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault durch Erlass eines entsprechenden Beschlusses einen Vergleich geschlossen. In dem Vergleich wurden die genannten LKW-Hersteller zur Zahlung von Geldstrafen (fast 3 Mrd. EUR) verpflichtet.
Anders als die genannten 5 Kartellteilnehmer sperrte sich Scania gegen den Vergleich. Das Unternehmen bestritt bislang eine Teilnahme an dem Kartell. Deshalb führte die Kommission ihre Untersuchung gegen Scania nach dem normalen Kartellverfahren durch und kam zu dem Ergebnis, dass Scania am Kartell wie die anderen Hersteller mitwirkte. Die Kommission verhängte eine Geldbuße von 880.523.000 EUR gegen Scania. Scania will möglicherweise die Entscheidung der Kommission anfechten. Über den Verlauf werden wir Sie informieren.
Für diejenigen Mitglieder, die LKW von Scania von 6t- und 16t in den Jahren 1997 und 2011 erworben haben, besteht noch immer die Möglichkeit sich im Rahmen der Kartellverfahren an einem Prozess gegen die Kartellanten zu beteiligen, da die Verjährung hierbei frühestens 6 Monate nach rechtskräftiger Entscheidung der Kommission eintritt.
Internetplattform für anonymes Whistleblowing
Die Europäische Kommission hat ein Internetportal eingerichtet, über das Kronzeugen und sonstige Informanten anonym wettbewerbswidrige Praktiken melden können. Ein eigens dafür konzipiertes verschlüsseltes Mitteilungssystem, das eine wechselseitige Kommunikation ermöglicht, gewährleistet, dass die Anonymität der Informanten gewahrt bleibt. Das Whistleblower-Portal findet sich unter:
http://
ec.europa.eu/competition/cartels/whistleblower/index.html