1. BAG-De minimis Verwendungsnachweise 2017 - Antrag für Auszahlung
Die Unterlagen zum Verwendungsnachweis für das Förderjahr 2017 wurden veröffentlicht, so dass mit dem Abruf der Mittel nun begonnen werden kann. Bitte beachten Sie, dass alle neuen und alten Fördermaßnahmen für zu fördernde Verträge innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides beim BAG zur Förderung angemeldet werden müssen. Bitte warten Sie nicht, bis sich eine bestimmte Anzahl von Rechnungen angesammelt hat, sondern reichen Sie die Rechnungen ein, sobald Sie Ihnen vorliegen. So kann mit dem Mittelfluss begonnen werden und Ihnen stehen die Beträge für weitere Investition zur Verfügung.
2. BAG-Förderung Weiterbildung 2017 - Maßnahmen und Möglichkeiten
Der Verwendungsnachweis zur Einleitung des Auszahlungsverfahrens zum Förderprogramm „Weiterbildung“ der Förderperiode 2017 steht ab sofort ausschließlich über das eService-Portal zur Verfügung (s.u.).
Bitte beachten Sie, dass bei Weiterbildungen immer vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme ein Antrag gestellt sein muss.
3. BAG De-minimis 2017 Neufahrzeugkauf – Ratenreduzierung
Für Lkw über 7,5 t GG die finanziert, geleast oder gemietet werden (Zulassung auf den Antragsteller), besteht die Möglichkeit einer Ratenreduzierung. Bei der Ausstattung der Fahrzeuge, die durch die Lieferungsbeschreibung des Fahrzeugs nachgewiesen wird, werden die förderfähigen Netto-Ausstattungspreise ratenteilig erstattet.
Dies kann eine Reduzierung der Kosten zwischen 100 und 350 Euro im Monat - pro Fahrzeugrate- bedeuten.
Die Ratenreduzierung kann in das nächste Jahr übertragen werden, somit kann über die gesamte Fahrzeugnutzungsdauer die Rate gemindert werden.
Was ist zu tun, um eine Zuwendung zu erhalten?
Fördermittel müssen beim Bundesamt für Güterverkehr auf elektronischem Wege beantragt werden. Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie zu verwendende Portalseite (eService-Portal) für die elektronische Antragstellung ist über die Internetadresse
https://antrag-bvbs.bund.de/ zu erreichen.
Die Antragstellung und die Übersendung des Kontrollformulars auf dem Postweg, per Telefax oder per E-Mail ist nicht zulässig. Unvollständige Anträge werden abgelehnt. Informieren Sie sich ausführlich unter
www.bag.bund.de