Beruf & Bildung
02.06.2017

Neue Entwicklung beim LKW-Kartell: Sind Sie betroffen? Melden Sie sich!

Im Juli letzten Jahres lies die EU-Kommission in einer Pressemitteilung verlauten, dass von 1997-2011 ein Kartell zwischen den LKW-Herstellern MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF bestanden hat.  Mittlerweile räumten die Hersteller eine Beteiligung  ein. In einem Vergleich einigten sich die Parteien darauf, Geldbußen in Gesamthöhe von knapp 3 Milliarden Euro zu bezahlen. MAN fungierte bei den Ermittlungen als Kronzeuge und erhielt deshalb keine (ordnungsrechtliche) Geldbuße. Für einen zivilrechtlichen Schadensersatz ist dies jedoch unerheblich. Einen Sonderfall stellt Scania dar, da sich dieser Hersteller nicht zum Kartell bekannt hat. Die Ermittlungen der EU-Kommission dauern in diesem Fall noch an.

Zivilrechtliche Ansprüche der Lohnunternehmer?

Über die Möglichkeiten eines zivilrechtlichen Vorgehens hatten wir bereits in der 04/2017 der LU aktuell informiert (ab S. 8).

Nun hat der Deutsche Raiffeisenverband e.V. eine konkrete Vorgehensweise über die eigene Service GmbH an uns weitergeleitet.

Lohnunternehmen die sich bei uns gemeldet hatten, wurde die E-Mail mit Hinweisen zur Vorgehensweise weitergeleitet. Weitere interessierte Lohnunternehmer können sich gerne noch an einer Teilnahme beteiligen.

Bei Fragen im Zusammenhang mit dem LKW-Kartell oder Interesse an einer Teilnahme am zivilrechtlichen Vorgehen des DRV zum LKW-Kartell, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des BLU e.V..