Beruf & Bildung
21.06.2017

Kontrollen zum Güterkraftverkehrsgesetz

Den Kontakt mit BAG oder Polizei bitte unbedingt dem BLU melden!
Noch immer erscheint der rechtliche Rahmen zum Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes in der Landwirtschaft nicht eindeutig. Nach inoffiziellen Verlautbarungen aus dem Bundesverkehrsministerium sind die Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) angewiesen, auch landwirtschaftliche Transporte hinsichtlich der erforderlichen Erlaubnis zu kontrollieren.

Entsprechend ist folgende Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zu beachten:
  • Ab dem 1. Juni 2017 sind alle gewerblichen Transporte erlaubnispflichtig nach dem GüKG.
  • Das gilt sowohl bei „reinen“ Transporten als auch bei ganzheitlichen Dienstleistungen, bei denen der agrartechnische Prozess auf dem Acker, dem Grünland oder im Forst mit dem Transport von entsprechenden Erzeugnissen und Bedarfsgütern miteinander verbunden sind.
  • Lohnunternehmen oder vergleichbare gewerbliche Zweigbetriebe der Landwirtschaft müssen generell für alle Transporte (z.B. Ernteprodukte, Wirtschaftsdünger) eine Güterkraftverkehrslizenz bzw. EU-Lizenz für gewerbliche Transporte erwerben. Wir verweisen auf die entsprechenden Fachartikel in den letzten Ausgaben dieser Zeitung.  
  • Nach wie vor eröffnet das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in § 2 Abs. 1 Nr. 7 Ausnahmeregelungen nur für die Land- und Forstwirtschaft, wenn Landwirte Transporte von lof-Bedarfsgütern oder lof-Erzeugnissen a) für sich selbst, b) in Form der Nachbarschaftshilfe oder c) in entsprechenden Selbsthilfeorganisationen (z.B. Maschinenring) durchführen.
Noch immer setzen sich BMR, DBV und BLU gemeinsam und vehement für eine praxisnahe Ausnahmeregelung zum gewerblichen (geschäftsmäßigen) Güterverkehr in der Land- und Forstwirtschaft ein. In den zähen Diskussionen mit den zuständigen Dienststellen werden immer mehr Fragen hinsichtlich der unterschiedlichen Rechtsauslegung und Kommunikation von staatlichen Institutionen bzw. betroffenen Unternehmen und Verbänden aufgeworfen.

Dringende Empfehlung

Melden Sie sich bitte sofort bei unseren Verbandsjuristen Pirko Renftel (05723/749 760) oder Sebastian Persinski (05723/749 790), wenn Sie von  BAG oder Polizei bei Transporten von lof-Erzeugnissen oder Bedarfsgütern kontrolliert werden. Möglicherweise können wir Schaden abwenden und den Fall für unsere politische Verbandsarbeit verwenden.

Dr. Martin Wesenberg