24.07.2017
GüKG - Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2018
Gemeinschaftsinitiative von DBV, BMR und BLU verzeichnet Erfolg
Der Deutsche Bauernverband (DBV), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) weisen gemeinsam auf eine positive Entwicklung in der Problematik Güterkraftverkehrsgesetz in der Landwirtschaft hin.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jetzt in einem Schreiben Bezug genommen und die Bundesbehörden angewiesen, aufgrund der berechtigten Belange der betroffenen Landwirte und Lohnunternehmer die Kulanzfrist um ein weiteres Jahr bis zum 31.05.2018 zu verlängern.
Seit etwa einem Jahr führen die 3 Verbände eine intensive fachliche Diskussion mit dem für das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zuständigen Bundesverkehrsministerium (BMVI) bzw. dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Beide Behörden forderten, dass ab dem 1. Juni 2017 alle Beförderungen landwirtschaftlicher Lohnunternehmer oder vergleichbarer Gewerbebetriebe unter den Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes fallen und damit erlaubnispflichtig werden.
Diese für die Praxis neue Auslegung einer jahrzehntelang praktizierten gegenteiligen Rechtsanwendung hat eine enorme Betroffenheit bei Landwirten und Dienstleistungsbetrieben ausgelöst.
Lohnunternehmer können nach bisheriger bzw. alter Rechtsauffassung die Arbeiten auch 2017 durchführen. Die Frist bis Ende Mai 2018 dient auch dazu, praxisgerechte Vorschläge für eine transparentere Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichen und rein gewerblichen Transporten zu erarbeiten.
Der Erwerb einer GüKG-Erlaubnis bleibt trotzdem ein wichtiger Entwicklungsschritt für die Dienstleister.
Dr. Martin Wesenberg
Offizielle Pressemitteilung
GüKG – Bisherige Rechtsauslegung bleibt erst einmal bestehen
Gemeinschaftsinitiative von DBV, BMR und BLU verzeichnet Erfolg
(DBV/BMR/BLU) Nachdem die neue Rechtsauslegung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unter Lohnunternehmen und Landwirten mit ähnlichen Dienstleistungen zu viel Unmut und Verdruss in der Praxis geführt hat, sah sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt nun zum Handeln veranlasst. Der Bundesminister sieht die Belange von Lohnunternehmen und Landwirten als berechtigt an und erweitert die Frist zur Erlangung der Erlaubnispflicht nach GüKG, soweit erforderlich, um ein Jahr. Während dieser Zeit der Fristverlängerung soll „eine Regelung erarbeitet werden“, die land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Anwendung der Vorschriften des GüKG „ausnimmt“. Deutscher Bauernverband (DBV), Bundesverbandverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), unterstützt vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), werten das Entgegenkommen von Bundesminister Dobrindt als ersten Erfolg ihrer monatelangen Bemühungen um eine sachgerechte Lösung und weitgehende Wahrung langjährig geübter Praxis. Nun kommt es darauf an, die Ankündigung des Bundesverkehrsministers unbürokratisch umzusetzen und einfach zu gestalten. Nach der bislang vorgesehenen geänderten Rechtsauslegung des BMVI wären alle Lohnunternehmen und Landwirte mit lohnunternehmerähnlichen Konstellationen GüKG-erlaubnispflichtig geworden, verbunden mit einer Fachkundeprüfung und einem großem Aufwand an Zeit und Geld.