Beruf & Bildung
27.09.2017

28 Tage Nachweis bei EG-Kontrollgeräten/Fahrtenschreiber und Fahrerkarten

Im August sind Veränderungen in der Fahrpersonalverordnung in Kraft getreten. Diese betreffen insbesondere die Nachweise für die vergangenen 28 Tage, in denen der Fahrer keine Fahrerkarte gesteckt bzw. Aufzeichnungen geführt hat.

Es wurde ein Vorrang des manuellen Nachtrages in das EG-Kontrollgerät als Nachweis über die berücksichtigungsfreien Tage eingeführt. Das bedeutet, dass vor Fahrtantritt in die Eingabevorrichtung des digitalen Fahrtenschreibers auf der Fahrerkarte die nicht aufgezeichneten (bis zu 28 Tage) einzutragen sind. Der Urlaubsschein darf nur dann als Nachweis der vergangenen 28 Tage dienen, wenn ein manueller Nachtrag aus technischen Gründen nicht möglich oder besonders aufwendig ist (§ 20 FPersV).
 
Beim analogen Fahrtenschreiber ist der Nachtrag auf der Rückseite des nächsten im Anschluss an den berücksichtigungsfreien Zeitraum verwendeten Schaublattes oder Fahrtenschreiberausdruckes (Ausdruck der Tätigkeiten des Fahrers am Fahrtag)
oder auf einem Tageskontrollblatt vorzunehmen.
 
Darüber hinaus wurde für die Beantragung von Fahrerkarten eine Pflicht zur Vorlage eines biometrischen Lichtbildes eingeführt und die FPersV redaktionell an die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und deren Terminologie angepasst.