Treffen mit der IHK in Münster

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Am 02.11.05 fand auf Initiative der IHK in Münster eine Veranstaltung zum Thema: „Gewerbebetriebe im Außenbereich“ statt, wobei es in der Sache ausschließlich um das Thema: „Bauen im Außenbereich“ ging.

Herr Rechtsanwalt Dr. Hans Vietmeier erläutert die derzeit geltende Rechtslage. Dabei wurde aus Sicht der Lohnunternehmer schnell deutlich, dass ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich nicht besteht.
Vielmehr seien im Umgang mit dieser Rechtsmaterie eher verständnisvolle Kommunalbeamte sowie zum Teil auch politische Kontakte hilfreich, um eine Baugenehmigung als Gewerbebetrieb im Außenbereich ausnahmsweise zu bekommen.

Unmissverständlich schilderte Herr Plogmaker die Problemlage der Lohnunternehmer im Außenbereich, wobei er mit guten und detaillierten Argumenten die für Lohnunternehmer unerträgliche Sachlage in der Praxis auf den Punkt brachte. So sei es schlichtweg unbefriedigend, dass Lohnunternehmer im Außenbereich keine Baugenehmigung für eine Maschinenhalle erhielten und zugleich auf Gewerbegebiete verwiesen würden, die aufgrund ihrer Lage und Struktur gänzlich ungeeignet für den Betrieb eines Lohnunternehmers seien. Dort sei man mit den großen und langsam fahrenden Arbeitsmaschinen – vor allem während der Erntesaison – alles andere als willkommen. Zudem sei die erforderliche Nähe zu den Kunden nicht gegeben. Geruchs- und Lärmbelästigungen täten ein Übriges, um in der Nachbarschaft von anderen Gewerbebetrieben nicht gerne gesehen zu sein.

Herr Kozlowski stellte dann auch in Aussicht, dass die „neue“ Landesregierung bzw. das Ministerium für Bau und Verkehr über den Bundesrat eine Initiative starten will, die eine Ausweitung der privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich zum Ziel habe. Hierbei seien die Gartenbaubetriebe und landwirtschaftlich ausgerichtete Lohnunternehmen die ersten Berufsgruppen, für deren Gleichbehandlung man sich stark machen will.

Zusammenfassend lässt sich zweierlei feststellen:
1. Das Problem des Bauens im Außenbereich für Gewerbebetriebe bzw. Lohnunternehmer im speziellen ist als solches sowohl von den Kommunen als auch von der Politik erkannt worden. Insofern ist ein Anfang gemacht worden.
2. Die „neue“ Landesregierung in NRW beabsichtigt einen Vorstoß über den Bundesrat zur Veränderung des geltenden Baurechts hin zu einer beschränkten Öffnung des Außenbereichs – und dies auch für landwirtschaftlich ausgerichtete Lohnunternehmen.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Weg auch konsequent beschritten wird. Aber selbst dann müssen zumindest noch die anderen Bundesländer und die Bundesregierung der geplanten Änderung zustimmen. Insofern besteht derzeit noch kein Anlass, auf eine schnelle und tief greifende Veränderung der (Bau-) Rechtslage zu hoffen.


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