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Baumaßnahmen der Lohnunternehmer im Außenbereich sind unerläßlich


22.07.2010: Der BLU traf sich mit dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann, MdB, beim Lohnunternehmen Stevens in Spahnharrenstätte.

Die Lohnunternehmen wünschen sich eine handhabbare Regelung im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches. Eine zügige und zielorientierte Genehmigungspraxis soll die Betriebe besser für die Zukunft rüsten. Nur mit einer Planungssicherheit ist die Existenzsicherung der Betriebe zu gewährleisten.
Schnell war sich die Runde einig. Das Baurecht regelt zwar ein Bundesgesetz, aber die Auslegungen differiert von Region zu Region. Bei Baugenehmigungen für Vorhaben im Außenbereich ist sogar von Landkreis zu Landkreis eine unterschiedliche Großzügigkeit festzustellen. Der Außenbereich soll dabei grundsätzlich zum Schutz vor einer Zersiedelung der Landschaft von einer Bebauung freizuhalten werden. Privilegiert sind bisher nur Baumaßnahmen, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Für Lohnunternehmer hat sich die unterschiedliche Auslegung durch die Genehmigungsbehörden zu einem teilweise existentiellen betrieblichen Risiko entwickelt. Daher fordert der BLU die Einbeziehung der Bauvorhaben von Lohnunternehmen im Außenbereich in den Kreis der nach dem Baugesetzbuch privilegierten Bauvorhaben. Dafür müssten klar umrissene Voraussetzungen definiert werden.
Bei sinnvollen Baumaßnahmen durch Lohnunternehmer sei insgesamt eher eine Rückentwicklung der Zersiedlung zu erwarten. Der ländliche Raum würde gestärkt, die Lohnunternehmen stellten zudem qualifizierte Arbeitsplätze zur Verfügung. Es sei evident, dass Baumaßnahmen der Lohnunternehmer im Außenbereich andere Baumaßnahmen in der Landwirtschaft nicht nur nachhaltig ersetzen, sondern aufgrund einer höheren Effizienz und Auslastung sogar reduzieren können.
Weitere Themen im Gespräch waren die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter sowie die immer wiederkehrende Förderung von Maschinen. MdB Michael Goldmann sicherte zu, sich hier nachhaltig einzusetzen. Insbesondere die Nivellierung des Baugesetzbuches biete die Chancen, bisher restriktive Vorgaben durch handhabbare Regelungen zu verbessern. Beeindruckt zeigte sich Goldmann über die Forderung der Lohnunternehmer, dass die staatliche Hand künftig von jeder Art von Förderung für Investitionen in Maschinen für den Außenbereich absehen solle. „Der, der sich am Markt behauptet, arbeitet effektiv; nicht der, der Mitnahmeeffekte nutzt“, waren sich beide Seiten einig.
Das landtechnische Lohnunternehmen Stevens in Spahnharrenstätte wurde 1966 gegründet. Mit sieben Mähdreschern, drei Häckslern und den nötigen Fahrzeugen, mit Pressen und Rundballen und vielen anderen Geräten wird im zentralen Hümmling geerntet, gepresst, gemäht, gedüngt und gemulcht. AgroTrans Stevens erledigt nicht nur den Gülletransport. Anhand der Entwicklung dieses Betriebes wurde ebenso deutlich, wie widersinnig manche baurechtliche Vorschrift im Blick der realen Wirtschaft ist.


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