Führung des Berichtsheftes während der AusbildungDas Berichtsheft dient als Ausbildungsnachweis. Daher muss es während der Ausbildung regelmäßig nach vorgegebenen Richtlinien geführt werden.
Um zur Abschlussprüfung zugelassen werden zu können, muss es ordnungsgemäß und vollständig geführt werden. Die Aufzeichnungen im Berichtsheft helfen dem Auszubildenden dabei,
• den Ausbildungsbetrieb besser kennen zu lernen
• die von ihm erledigten Arbeiten zu hinterfragen und besser zu verstehen
• das Arbeitsumfeld aufmerksam zu beobachten und daraus zu lernen
• die zeitlichen Abläufe im Betrieb und im jahreszeitlichen Rhythmus systematisch zu erfassen und Zusammenhänge zu erkennen
• sich gezielt auf die Prüfungen vorzubereiten.
Ab den Sommer 2006 wird das neue Berichtsheft für den Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice verwendet. Bis dahin wird das Berichtsheft der Landwirt angewendet.
Dies ist bei folgender Adresse erhältlich:
Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup
Hülsebrockstr. 2
48165 Münster
Tel.: 02501/801-300
FAX: 02501/801-351
Internet: www.Lv-berichtshefte.de .
Neben dem Berichtsheft, müssen die Auszubildende Leittexte erstellen. Leittexte unterstützen den Auszubildenden dabei, selbständig zu lernen und eigenverantwortlich zu arbeiten. Sie führen den Lehrling mit Hilfe von Fragen und Aufgabenstellungen durch eine praktische Aufgabe und ermöglichen es durch die vorgegebene Struktur, sich Wissen und Erfahrungen systematisch anzueignen. Leittextvorlagen können beim aid unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden: www.leittexte.de . Dort finden Sie auch nähere Informationen zum Einsatz von Leittexten
Berichtsheft 1. und 2. Lehrjahr.PDF
Berichtsheft 3. Lehrjahr.PDF
|