Ausbildungsvertrag
Vor Beginn der Ausbildung muss zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbilder ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden.
Einen Ausbildungsvertrag erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Die Adressen der für Ihr Bundesland zuständigen Stelle finden Sie unter dem Punkt
Ansprechpartner.
Im Ausbildungsvertrag werden die Dauer der Probezeit, die Wochenarbeitszeit, der Urlaubsanspruch und die Vergütung geregelt.
Die monatliche Vergütung beträgt je nach Bundesland, in dem die Ausbildung stattfindet, je nach Alter des Auszubildenden und Ausbildungsjahr etwa 400 bis 560 Euro pro Monat.
Der unterzeichnete Ausbildungsvertrag muss spätestens zum Ausbildungsbeginn an die für den Ausbildungsbetrieb Zuständige Stelle des Landes geschickt werden. Hier wird der Ausbildungsvertrag geprüft und offiziell registriert.