Prüfungsablauf + Inhalt
- Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend, um später zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
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Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können. Somit können im letzten Jahr noch gezielt Lücken geschlossen und erforderliche Vertiefungen vorgenommen werden.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. In der schriftlichen Prüfung (120 Minuten) sind praxisbezogene Aufgaben aus ausgewählten Bereichen des Arbeitsalltags, die bis dahin erlernt wurden, zu bearbeiten.
Die praktische Prüfung findet in Verbindung mit einem anschließenden Fachgespräch statt. Hierbei werden 3 Arbeitsproben in den Bereichen "Pflanzenproduktion", Agrartechnik" und "Dienstleistungen" durchgeführt. Gleichzeitig werden die Berichtshefte durchgesehen. Insgesamt stehen dafür bis zu 5 Stunden zur Verfügung.
- Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis.
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Die erfolgreichen Prüflinge erhalten den Berufsabschluss Fachkraft Agrarservice.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung mit praxisorientierten Aufgabenstellungen umfasst 3 Prüfungsklausuren von insgesamt höchstens 5 Stunden Dauer in den Fächern:
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Pflanzenproduktion (max. 120 Min.)
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Agrartechnik (max. 120 Min.)
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Wirtschafts- und Sozialkunde (max. 60 Min.)
In der praktischen Prüfung ist jeweils eine Arbeitsprobe (Planung, Durchführung, Kontrolle) mit anschließendem Prüfungsgespräch in den Bereichen "Pflanzenproduktion", "Agrartechnik" und "Dienstleistungen" durchzuführen. Die Dauer der Prüfung beträgt insgesamt bis zu 8 Stunden.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach folgendem Schema:
Im schriftlichen Teil der Prüfung werden die Teile "Pflanzenproduktion" und "Agrartechnik" mit jeweils 40 %, der Bereich "Wirtschafts- und Sozialkunde" mit 20 % gewichtet.
Innerhalb des praktischen Teils haben die Bereiche "Pflanzenproduktion", "Agrartechnik" und "Dienstleistungen" jeweils das gleiche Gewicht.
Für das Gesamtergebnis werden die Leistungen des praktischen Teils gegenüber dem schriftlichen Teil doppelt gewichtet.
- Voraussetzungen für die Abschlussprüfung
Nach der Prüfungsordnung wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer
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die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet.
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an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilgenommen hat.
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das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt hat.
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den Berufsausbildungsvertrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse hat eintragen lassen.
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fristgerecht zur Prüfung angemeldet wurde.
Vorzeitig Abschlussprüfung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auszubildende vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Hierfür ist es erforderlich, dass die Leistungen des Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb, in der Zwischenprüfung, in der Berufsschule und im Berichtsheft gut oder sehr gut sind. In der Zwischenprüfung kann maximal eine befriedigende durch mindestens eine sehr gute Leistung ausgeglichen werden. Die betriebliche Ausbildungszeit darf jedoch 18 Monate insgesamt nicht unterschreiten.
Wer kann sonst noch zur Prüfung zugelassen werden?
Zur Abschlussprüfung können nach § 45/2 Berufsbildungsgesetz auch Personen zugelassen werden, die mindestens das 1,5 fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit im Tätigkeitsfeld einer Fachkraft Agrarservice gearbeitet haben. Bei hauptberuflicher Tätigkeit sind somit mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen, bei nebenberuflicher Beschäftigung erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend dem nachgewiesenen Arbeitsumfang.
Wann ist man durchgefallen?
Die Abschlussprüfung ist nicht bestanden, wenn
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das Gesamtergebnis nicht mindestens ausreichend ist.
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im praktischen und im schriftlichen Teil nicht mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
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innerhalb des praktischen und schriftlichen Teils nicht in mindestens 2 Prüfungsbereichen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden.
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die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet wurden.
Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen?
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dabei können bestandene Prüfungsteile anerkannt werden, wenn der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Nichtbestehen der Prüfung erneut anmeldet.
Zusätzliche Bildungsabschlüsse, die man bei erfolgreicher Abschlussprüfung erwirbt
Wenn der begleitende Berufsschulbesuch erfolgreich war, erhalten alle Prüflinge, die die Abschlussprüfung bestanden haben, den Realschulabschluss. Ein erweiterter Realschulabschluss, der zum Übergang in die Klasse 11 des Gymnasiums berechtigt, wird erworben, wenn im Berufsschulzeugnis mindestens ein befriedigender Gesamtnotendurchschnitt bei mindestens befriedigenden Leistungen in den Hauptfächern nachgewiesen wird.
Durch Zusatzangebote im Berufsschulunterricht kann unter Umständen sogar die Fachhochschulreife parallel zur Ausbildung nachgeholt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den Berufsbildenden Schulen.