Anforderungen + Perspektiven

Anforderungen + Perspektiven

Bewerber für eine Ausbildung im Beruf Fachkraft Agrarservice sollen möglichst folgende Voraussetzungen mitbringen:

Die vielfältigen Arbeitsfelder einer Fachkraft Agrarservice garantieren einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz.

Im Vergleich zur Ausbildung zum Landwirt/in, bei der der Schwerpunkt vor allem im Bereich der Tier- und Pflanzenproduktion steht, müssen die Fachkraft Agrarservice vor allem den Anforderungen der Kunden gerecht werden. Sie müssen sich auf die Situation im Kundenbetrieb einstellen und perfekte Arbeit abliefern. Als Mitarbeiter eines Dienstleisters, ist die Fachkraft Agrarservice ein Imageträger für das Unternehmen. Die abgelieferte Arbeit, entscheidet über weitere Folgeaufträge sowie über den Ruf des Unternehmens.

Somit trägt jeder Auftrag zum Erfolg bzw. zum Misserfolg des gesamten Unternehmens bei. Dementsprechend ergeben sich die folgenden Anforderungen, an Auszubildende zur Fachkraft Agrarservice.

  • Mindestens ein erfolgreicher Abschluss der Hauptschule. Höhere schulische Qualifikationen erleichtern die Tätigkeit und sind als günstig für späteren beruflichen Aufstieg anzusehen.
  • Interesse an Natur und Umwelt.
  • Handwerklich-technisches Geschick und kaufmännisches Verständnis.
Neben den genannten Merkmalen sind allgemeine Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Zielstrebigkeit, Leistungsbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit erforderlich, um den Beruf in der gewünschten Weise ausüben zu können.

Weiter ist es von Vorteil, wenn bereits zu Beginn der praktischen Ausbildung der Führerschein (Klasse L bzw. T) vorhanden ist. Ohne entsprechende Fahrerlaubnis können eine Reihe von Tätigkeiten im Arbeitsalltag gar nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden.

Neuer Beruf mit guten Zukunftsperspektiven

Mit der Fachkraft Agrarservice wurde ein neuer Ausbildungsberuf im Berufsfeld Agrarwirtschaft im Rahmen einer Erprobungsverordnung nach § 28 BBiG geschaffen. Die Erprobungsverordnung begann am 01.08.2005.

Während der Zeit der Erprobung bis 31.07.2009 findet eine Evaluierung statt, die die Struktur und die Inhalte der neuen Ausbildungsordnung überprüft, um die Überführung der Erprobungsverordnung in eine Ausbildungsordnung nach § 25 BBiG vorzubereiten. Bei dem neuen Beruf geht es darum Fachpersonal - insbesondere für Lohnunternehmer - auszubilden, das die Pflanzenproduktion ebenso beherrscht wie den Einsatz von Agrartechnik.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet der Dienstleistungen, das die Aspekte der Kommunikation und Informationen sowie die Kundenorientierung mit einschließt. Die Fachkraft Agrarservice verknüpft also technisches Know-How mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen.