Betriebsanerkennung
Als Ausbildungsbetrieb kommen vor allem landwirtschaftliche Lohnunternehmen in Frage.
Sie müssen von der zuständigen Stelle für Berufsbildung als Ausbildungsstätte anerkannt sein. Die Anerkennung wird dem Betrieb verliehen, wenn er nach Art und Umfang der Produktion und der angebotenen Dienstleistung sowie nach seinem Bewirtschaftungszustand die Voraussetzungen dafür bietet, die geforderten Fähigkeiten und Kenntnisse dem Auszubildenden zu vermitteln.
Eine kontinuierliche Anleitung durch einen Ausbilder muss gewährleistet sein.
Die Einzelheiten über die betrieblichen Voraussetzungen regelt die Verordnung über die Eignung zur Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice.
Sollte ein Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken können, so kann eine Verbundausbildung die Lösung sein.
Dazu schließen sich zwei oder mehrere Betriebe zusammen, damit der Auszubildende die Chance hat, alle gesetzlich geforderten Ausbildungsinhalte kennen zu lernen. Eine Verbundausbildung wird durch verschiedene Programme öffentlich gefördert.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:
www.bibb.de