Anforderungen

Anforderungen

So wird ein Lohnunternehmen zum Ausbildungsbetrieb!

Das Berufsbild Fachkraft Agrarservice ist auf die Belange moderner Dienstleistungsbetriebe zugeschnitten und beinhaltet die Ausbildungsschwerpunkte Pflanzenbau, Landtechnik und Dienstleistungen.
Die Fachpraxis findet im Ausbildungsbetrieb statt, die Fachtheorie wird an einer Berufsschule vermittelt.

Als Ausbildungsbetrieb können anerkannt werden:
  • Landwirtschaftliche Lohnunternehmer
  • Landwirtschaftliche Ackerbetriebe, die zugleich professionelle Dienstleistungen für andere durchführen
Entscheidend ist, dass der Ausbildungsbetrieb die laut Verordnung erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in den Bereichen Pflanzenproduktion, Dienstleistungen und Landtechnik vermitteln kann.

Für die Anerkennung sind weiterhin folgende Punkte wichtig:
  • die fachliche und persönliche Qualifikation des Ausbilders
  • die betrieblichen Voraussetzungen der Ausbildungsstätte


Qualifikation als Ausbilder
Die Ausbildereignung setzt voraus, dass Sie etweder

  • Landwirtschaftsmeister, Agraringenieur,
  • Fachagrarwirt Landtechnik,
  • Staatlich geprüfter Landwirtschaftsleiter bzw. Betriebswirt oder
  • Betriebsinhaber (Lohnunternehmer) mit einem Berufsabschluss und einer langjährig erfolgreichen Betriebsführung
sind.

Gerade in der Startphase sollen auch Betriebe eingebunden werden, die zwar nicht die uneingeschränkten fachlichen Voraussetzungen erfüllen, sich aber durch eine langjährig erfolg-reiche Führung eines Lohnunternehmens qualifiziert haben.

Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb
Die Ausbildungsstättenverordnung beschreibt die Anforderungen an den Betrieb. Sollte ein Lohnunternehmen nicht alle Kriterien erfüllen, so besteht die Möglichkeit zu einer Verbundausbildung, zum Beispiel mit einem landwirtschaftlichen Meisterbetrieb. Dieser könnte fehlende Bereiche der pflanzenbaulichen Ausbildung übernehmen. Erfahrungsgemäß findet sich in den meisten Fällen eine akzeptable Lösung. Lassen Sie sich deshalb nicht abschrecken, auch wenn Sie nicht uneingeschränkt alle Voraussetzungen erfüllen.

Folgende Anforderungen sind für einen Ausbildungsbetrieb vorgegeben:
  • Angebot von landtechnischen  Dienstleistungen in mindestens drei Kulturen, möglichst von der Aussaat bis zur Ernte (z. B. Halmfrucht, Hackfrucht, Grünland, Futterpflanzen, etc.)
  • Bereitstellung der erforderlichen Technik sowie einer entsprechend ausgestatteten Werkstatt
  • praxisgerechter Bürobetrieb
  • Erfüllung der Voraussetzungen für die Vermittlung der geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Die kontinuierliche Anleitung eines Auszubildenden muss gewährleistet sein
  • Die Bewirtschaftung des Betriebes erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
Betriebsanerkennung für die Ausbildung  
Was ist zu tun?
Der einfachste Weg:
Stellen Sie per Fax bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsbetrieb zur Fachkraft Agrarservice.  Oder schicken Sie uns den als .pdf Datei nebenstehenden Antwortbogen zurück. Wir werden alles Weitere für Sie veranlassen.  

Nachweis der fachlichen Voraussetzung
Für die spätere Prüfung der fachlichen Eignung brauchen Sie folgende Unterlagen:
  • tabellarischer Lebenslauf
  • polizeiliches
  • Führungszeugnis
  • Abschlusszeugnisse
  • (Berufsabschluss, Meisterprüfungszeugnisse, Abschlusszeugnis zum Fachagrarwirt Landtechnik, zweijährige Fachschule "Landwirtschaft", Fachhochschul- oder Universitätsstudiums etc.)
  • Praxisnachweis als Lohnunternehmer, Gewerbeschein
Die Anträge sind rechtzeitig vor Beginn der geplanten Ausbildung einzureichen.

Betriebsleiter von Lohnunternehmen, die seit mehreren Jahren erfolgreich ein Unternehmen führen, haben damit in der Regel die fachlichen Voraussetzungen erworben, um auf Probe für ein Ausbildungsverhältnis die Ausbildereignung zu erhalten.

Besichtigung des Betriebes durch eine Anerkennungskommission
Vor der Anerkennung erfolgt eine Überprüfung des Unternehmens durch eine Anerkennungskommission (Zuständige Stelle, kompetente Praktiker (Lohnunternehmer des Verbandes). Des Weiteren werden die unfallschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Berufsge-nossenschaft kontrolliert, soweit dies nicht in letzter Zeit passiert ist.

Die Kenntnisse der Berufs- und Arbeitspädagogik können bei Bedarf später erworben werden. Der BLU organisiert entsprechende Lehrgänge.

Verbundausbildung
Was ist, wenn die betrieblichen Voraussetzungen nicht ausreichen?

Sollte ein Ausbildungsbetrieb die fachlichen Vorgaben, insbesondere im Pflanzenbau, nicht komplett erfüllen, kann er diese durch eine Verbundausbildung, zum Beispiel mit einem  landwirtschaftlichen Meisterbetrieb ausgleichen.

Dazu bedarf es einer Vereinbarung, in der sich der Verbundbetrieb bereit erklärt, im Rahmen der Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice für den Auszubildenden die Vermittlung der Fer-tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für eine bestimmte Dauer in den Bereichen durchzu-führen. Dazu zählen zum Beispiel eine unzureichende Anzahl von Kulturarten von der Aus-saat bis zur Ernte oder der fehlende Pflanzenschutz. Wenn spezielle Werkstattarbeiten nicht vermittelt werden können, können diese durch externe Fachlehrgänge ausgeglichen werden.  

Grundlage für die Vermittlung ist der Ausbildungsrahmenplan. Der Umfang der Ausbildung im Verbundbetrieb orientiert sich an den fehlenden Ausbildungsbereichen. Die Ausbildung im Verbundbetrieb ist im Berichtsheft zu dokumentieren.

Die Verordnung und weitere Unterlagen können Sie beim BLU anfordern.