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Dienstleistungen von Profis für Profis

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnunternehmen e.V.


Auszubildende haben es geschafft und werden freigesprochen

Am 2. Juli wurden 39 ehemalige Auszubildende im Blattpavillon zur Fachkraft Agrarservice freigesprochen. Bei 36°C war die Kleidung dementsprechend angepasst worden. Seitens der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen waren Jens Martens und Richard Didam als Ausbildungsberater, bzw. Betreuer zugegen; Heinrich Gruppe, Vizepräsident der LWK, verlieh die Urkunden.
Fünf Azubis haben ihre Prüfung leider nicht bestanden, drei wurden gar nicht erst zugelassen, da das Berichtsheft nicht geführt wurde.


Lohnunternehmen Burmann seit 50 Jahren für Kunden aktiv

Die Landesgruppe Niedersachsen im BLU gratuliert ganz herzlich dem Lohnunternehmen Frerich Burmann aus Berumbur zum 50-jährigen Betriebsjubiläum!

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Baumaßnahmen der Lohnunternehmer im Außenbereich sind unerläßlich

Der BLU traf sich mit dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Michael Goldmann, MdB, beim Lohnunternehmen Stevens in Spahnharrenstätte.

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Bund will Einarbeitungspflicht auf Festmist ausdehnen

Bundeslandwirtschaftsministerium legt Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung vor – Verpflichtung zur Einarbeitung für alle organischen Dünger – Länder sollen Sperrzeiten für Ausbringung verschieben können – Vorschlag für düngerechtliche Grünlanddefinition – DBV bezweifelt Notwendigkeit einer erneuten Novelle

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LU aktuell

Die neue LU aktuell 07-2010 ist da!

Im internen Mitgliederbereich steht sie für Sie als Download bereit!

Klicken Sie links Info / Mitgliederservice. Dort finden Sie alle Ausgaben unserer LU aktuell.








Agrardiesel bleibt vergünstigt

Derzeitige Regelung soll unverändert und unbefristet weiter gelten

Die Agrardieselsteuer soll dauerhaft bei 25,56 Cent/Liter bleiben, Die Bundesregierung hat sich am 23. Juni 2010 darauf geeinigt, die Steuervergünstigung für Agrardiesel unbefristet festzuschreiben.

Bei den Beschlüssen der Regierungskoalition für das Sparpaket war bekanntlich offengeblieben, ob die Koalition bei ihrer Zusage aus dem Koalitionsvertrag bleibt, die Steuerentlastung beim Agrardiesel zu verlängern.
Nach massivem politischen Einsatz vor allem der Agrarpolitiker der Bundestagsfraktionen
gibt es nun die folgende politische Entscheidung innerhalb der Bundesregierung:
Die Agrardieselsteuer wird im Energiesteuergesetz dauerhaft/unbefristet bei 25,56 Cent je Liter festgelegt; es werden also unverändert 21,48 Cent je Liter erstattet.
Diese Regelung soll gelten, bis eine Harmonisierung der Besteuerung innerhalb der EU erreicht wird.
Damit bleibt es bis auf weiteres sowohl bei der Aufhebung des Selbstbehalts als auch bei der Streichung der Obergrenze von 10.000 Liter Jahresverbrauch für die Verbilligung.

Der Bauernverband wies begleitend daraufhin, dass die deutschen Landwirte auch bei der derzeitigen Regelung immer noch die höchste Agrardieselsteuer in der EU zahlten. In den meisten anderen EU-Ländern betrage die Steuer auf den in der Landwirtschaft eingesetzten Treibstoff weniger als 10 Cent/Liter, in Frankreich zum Beispiel nur 1 Cent/Liter. Deshalb müsse eine schnelle Harmonisierung ernsthaft angegangen werden.
AGRA-EUROPE


Betriebsfunk: Forderungen der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde (Regulierungsbehörde). Ihre Aufgaben bestehen in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr.
Lohnunternehmen, die eine Funkanlage betreiben, benötigen von der Bundesnetzagentur eine entsprechende Erlaubnis bzw. Lizenz. Die Agentur stellt dem Frequenznutzer Jahresbeiträge für den Betrieb der Anlage sowie deren Lizenz nach jeweils gültiger Gebührenordnung in Rechnung.

Wenn das Lohnunternehmen den Betriebsfunk einstellen will, sind folgende Verfahrensschritte zu beachten. Der Funkanlagenbetreiber muss
•die Aufgabe / Verzicht seines Betriebsfunks erklären,
•die Urkunde über die Nutzungslizenzen (zugeteilte Frequenz) zurückgeben und
•die Funkanlage demontieren.

Funkgeräte haben auch im Zeitalter des Handys ihre Bedeutung in der Praxis durchaus behalten. Insbesondere in Maschinenketten (Ernte, Wirtschaftsdüngung) greifen viele Verbandsmitglieder auf dieses einfache und kostengünstige Medium zur Verständigung innerhalb der ganzen Einsatzgruppe zurück.
Wichtig: In aktuellen Beitragsbescheiden der Bundesnetzagentur werden Beiträge aus dem Jahr 2006 in Rechnung gestellt. Nach den „normalen“ gesetzlichen Verjährungsfristen wären diese Beiträge hinfällig.
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sagt in § 142, Punkt (4) folgendes aus: Eine Festsetzung von Gebühren uns Auslagen ist bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres nach Entstehung der Schuld zulässig (Festsetzungsverjährung).
Juni 2010


UBA kritisiert umweltschädliche Subventionen

Die Agrardiesel-Vergünstigung schlägt nicht im Etat des Bundeslandwirtschaftsministerium zu Buche, dürfte aber ähnlich wie in früheren Sparrunden unter Rot-Grün dem Agrarressort angerechnet werden, sollte es hier zu Einschnitten kommen. Bereits in den letzten Monaten hatte sich Finanzministerium lediglich zu einer auf drei Jahre befristeten Fortführung der geltenden Regelung bereit erklärt und damit den Agrarpolitikern der Koalition vor den Kopf gestoßen. Schäuble hat mittlerweile angekündigt, sämtliche Steuerermäßigungen und Subventionen im Energiebereich auf den Prüfstand zu stellen. Rückenwind erhält er dabei zumindest im Hinblick auf die fossilen Energieträger von der Umweltseite. Das Umweltbundesamt (UBA) verweist in seiner soeben vorgelegten Studie zu umweltschädlichen Subventionen unter anderem auf die „Strom- und Energiesteuer-Ermäßigungen für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft“. Ausdrücklich bezeichnet der Bericht den reduzierten Energiesteuersatz für Agrardiesel und die Kfz-Steuerbefreiung für Zugmaschinen als schädlich für Umwelt und Klima. Dies gelte auch für einzelne Maßnahmen in der GAK. Den Gesamtumfang an umweltschädlichen Subventionen in Deutschland beziffert das UBA für das Jahr 2008 auf annähernd 50 Mrd Euro.
AGRA-EUROPE 23/10, 07. Juni 2010


Rentenbank senkt Zinsen

12.05.2010 - Pressemitteilung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, hat die Zinssätze ihrer Förderkredite entsprechend der Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten um bis zu 0,25 Prozentpunkte (nominal) gesenkt.

In der günstigsten Preisklasse (A) liegt der Top-Zins für Förderkredite an Junglandwirte mit einer Laufzeit von 10 Jahren und 10-jähriger Zinsbindung jetzt bei effektiv 3,23 Prozent und 2,67 Prozent bei 5-jähriger Zinsbindung. Zum günstigen Top-Zins werden auch nachhaltige Investitionen z. B. in den Umwelt- und Ressourcenschutz, den Verbraucherschutz oder im Bereich Bioenergie finanziert.

Die Programmkredite der Förderbank für die Agrarwirtschaft dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.

Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten nehmen die Hausbanken auch die Einstufung
in die jeweilige Preisklasse vor.

Service-Nummer Kreditanfragen: 069/2107-700
Internet: www.rentenbank.de
Pressekontakt:
Dr. Karin Gress, Tel.: 069/2107-393,
Fax: 069/2107-6447,
E-Mail: gress@rentenbank.de

Zinskonditionen Rentenbank


Niedersachsen: Kostenlose Beratung durch den Arbeitgeberverband

Als Verbandsmitglied der Landesgruppe Niedersachsen im BLU e. V. können Sie die kostenlose Beratung des Arbeitgeberverbandes Agrar, Genossenschaften, Ernährung Nordwest e. V. AGE in Anspruch nehmen. Der AGE hat ein eingespieltes Team von Juristen, die vor Ort im Arbeits-, Betriebsverfassungs- u. Sozialrecht beraten.


Weitere Informationen finden Sie hier:


Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern:

Unser neuer BLU-Rechner erleichtert Ihnen die Kalkulation.

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Abrechnung der Maisernte nach Tonnenpreis

Mehr und mehr fordern die Betreiber von Biogasanlagen, die Abrechung der Maisernte nach Tonnen. Zur Kalkulation der Kosten, bieten wir Ihnen einige interessante Hilfsmittel.

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